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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gruppenkurse

Teilnahmebedingungen für Kurse und Workshops

  • Eine Kurs- oder Workshopteilnahme ist grundsätzlich nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung und Vertragschließung möglich.
  • Ein Anmeldeformular/Vertrag sende ich Ihnen auf Anfrage gerne zu.
  • Die Gruppenkurse und Workshops können nur komplett gebucht werden. Bei Seminarwochen ist gekennzeichnet, ob sie auch nur tage- oder stundenweise belegt werden können.
  • Die gesamte Kursgebühr wird bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn per Überweisung fällig.

Kündigung des Vertrages

  • Eine Kündigung des Vertrages ist bis zu 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich abzugeben. Dies gilt bei fortlaufenden Kursen und 1-2 tägigen Seminaren.
  • bei Seminarwochen gilt eine Kündigungsfrist bis 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung.
  • Bei fristgerechter Kündigung wird die volle Kursgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 15 Euro für 1-2 tägige Veranstaltungen und 35 Euro für Seminarwochen zurücküberwiesen.
  • Danach wird die Gesamtgebühr fällig oder eine ErsatzteilnehmerIn gestellt.
  • Sollte ein Tages oder Wochenseminar wegen Krankheit oder zu geringer Teilnehmerzahl o.ä. abgesagt werden müssen, wird die volle bis dahin eingegangene Kursgebühr zurückgebucht oder in Absprache mit den Angemeldeten eine Ersatzreferentin oder eine adäquate Veranstaltung als Ersatz gestellt.

Nachholen versäumter Kursstunden

  • Wenigstens zwei versäumte Kursstunden können bei vorhandenem Platz in Absprache mit der Referentin in einem anderen Kurs während des laufenden Kurssegments nachgeholt werden.
  • Bei Verhinderung der Referentin an einem Kurstermin wird ein Nachholtermin in einem anderen Kurs gestellt oder ein zusätzlicher Termin vereinbart oder eine ErsatzreferentIn gestellt.
  • Krankheit von beiden Seiten wird in fortlaufenden Kursen nicht extra ausgeglichen. KursteilnehmerInnen haben aber auch hier die Möglichkeit in anderen Kursen eine Fehlzeit nachzuholen.

Mindestteilnehmerzahl

  • Die Mindestteilnehmerzahl bei fortlaufenden Kursen und bei einigen Workshops beträgt 5 Personen.
  • Falls es zu kleinerer Kursbelegung kommt, behält sich die Veranstalterin vor, den Kurs evtl. abzusagen, die Teilnahme auf andere Kurse zu verteilen oder eine Durchführung mit entsprechend höherer Kursgebühr pro Person zu vereinbaren.

Kursordnung

  • Die KursteilnehmerInnen verpflichten sich pünktlich, am besten 15 Minuten vor dem Termin anzureisen.
  • Sollte es doch mal zu einer Verspätung kommen, wird um möglichst sanftes Hinzukommen gebeten.
  • Sie verpflichten sich weiterhin mit den Räumlichkeiten und Kursmaterialien, wie z.B. Matten, Decken etc. sorgsam umzugehen.
  • Die Referentin haftet nicht für Garderobe, Gepäck oder Wertgegenstände der TeilnehmerInnen.
  • Soweit keine Matten am Unterrichtsort vorhanden, bringt die KursteilnehmerIn ihre eigene Matte und Decke mit.
  • Jede KursteilnehmerIn sorgt selbst für ausreichend warme Kleidung und Socken.

Schutz der Teilnehmenden und der Kursinhalte

  • Im Unterricht gibt es ein freundliches und achtsames Miteinander.
  • Kursinterne persönliche Informationen der TeilnehmerInnen werden nicht nach außen getragen.
  • Kursunterlagen sind nur für die angemeldeten TeilnehmerInnen zugängig. Eine Weiterreichen in anderen Kontexten ist nicht gestattet.
  • Es wird gebeten während der Kurstunden auf starke Parfümierung zu verzichten.

Probestunden

  • Zum Kennenlernen können Sie in fortlaufenden Kursen bis zu drei Probestunden buchen. Die Gebühr für eine Probestunde im Gruppenkurs beträgt 18 Euro inkl. MwSt. und ist direkt zu der Stunde zu begleichen.
  • Ansonsten empfielt es sich auch, einen Workshop oder einen fortlaufenden Kurs ganz zu besuchen, um die Wirkungsweisen der Methoden ausreichend spüren zu können.

Sonderregelungen und Ermäßigungen

  • Menschen mit sehr geringem Einkommen, z.B. Rente oder Arbeitslosgengeld II EmpfängerInnen, können sich an die Geschäftsführerin wenden. Bei Vorlage entsprechender Unterlagen kann in Einzelfällen eine ermäßigte Teilnahmegebühr vereinbart werden.
  • In Ausnahmefällen und nach Absprache erhalten Berufstätige, z.B. Geschäftsreisende, Schauspieler o.ä., die aus beruflichen Gründen nur weniger als die Hälfte der Termine eines fortlaufenden Kurses wahrnehmen können, die Möglichkeit, einzelne Kursstunden mit einer etwas höheren Gebühr gegen Vorkasse zu buchen.
    Die Höhe der Sondergebühr wird nach Anzahl der gebuchten Stunden berechnet. Sollte am Ende des Kurses die genutzte Stundenzahl höher als geplant ausfallen, kann die Gebühr für die höhere Stundenzahl per Rechnungsnahme nachträglich ergänzt werden. Es gilt auch hier die Möglichkeit 2 versäumte Kursstunden in einem anderen Kurs im laufenden Segment nach- oder vorzuholen.
  • Ebenso haben hoch schwangere Frauen kurz vor und kurz nach der Geburt die Möglichkeit, nur einzelne Termine gegen eine etwas höhere Gebühr zu buchen, jeweils nach Rücksprache mit der Geschäftsführung. Die Höhe der Gebühr wird auch hier aus der Anzahl der besuchten Kursstunden berechnet. Frau begleicht zunächst die gesamte Kursgebühr und erhält den Restbetrag zurückerstattet oder nach Vereinbarung für eine andere Veranstaltung gutgeschrieben.

Unterstützung durch Krankenkassen

  • Im Moment genehmigen nur zwei Krankenkassen eine Unterstützung für Feldenkraiskurse als Präventionsmaßnahme in Form von zwei Kursen (a 75 Euro) im Jahr, seit 2012 alle zwei Jahre: Es sind offiziell die Securvita-BKK und die Bergische Krankenkasse BKK Solingen/ Wuppertal. Dabei ist eine Anwesenheit der TeilnehmerIn von 80 % pro Kurs zu gewährleisten. Im Folgejahr wird dann bei der Securvita kein Kurs mit der selben Ausschreibung genehmigt. Bei der Bergischen Krankenkasse wird im Folgekurs beim selben Anbieter 10 % Ermäßigung gewährt.
  • Bei Bedarf empfielt es sich trotzdem für die Feldenkrais-Pur Kurse eine Unterstützung auch bei anderen Krankenkassen schriftlich (!) zu beantragen. Hierbei könnte eine miteingereichte schriftliche Empfehlung Ihres Arztes zur Feldenkrais-Methode und eine Verweis auf andere Kassen, die Kurse in der Feldenkrais-Methode bereits unterstützen, hilfreich sein.
  • Kurse in angewandter Stimmphysiologie werden leider nicht von den Krankenkassen unterstützt.

Berufsbegleitende Supervision und Fortbildung

  • Die hier angebotenen Kurse und Einzelstunden für Feldenkrais & Stimmbildung sind in allen Berufen als berufsbegleitendes Coaching  und Supervision für eine gesunde Selbstorganisation am Arbeitsplatz und zur Stimm-/ bzw. Präsenzentwicklung vielfältig einsetzbar.
  • Auch als Fortbildungsmaßnahme sind sie daher anerkannt und steuerlich absetzbar.
  • Senioren können die Kurse unter Sonderausgaben Gesundheit steuerlich geltend machen.

Teilnahmebestätigung und Zahlungsbeleg

  • Mit Abschluss des Kurses oder der Veranstaltung erhalten Sie eine Rechnung mit Teilnahmebestätigung und Zahlungsbeleg.
  • Die Unterrichts-Gebühren sind mit Umsatzsteuer versehen , dh. die Mehrwertssteuer wird inklusiv oder bei höheren Beträgen zuzüglich ausgewiesen.
  • Die Teilnahmebestätigung ist z.B. bei der Krankenkasse einreichbar.

Urlaubszeiten und Feiertage

  • Die Urlaubszeiten des Studio für Feldenkrais & Stimme liegen meist gemeinsam mit den Schulferien in NRW.
  • Häufig werden in den Ferienzeiten gesonderte Kurse oder Seminare mit speziellen Themen und auch weiter Einzelstunden angeboten.
  • Die Ferien-Kurse und Ferien-Seminarwochen können je nach Kennzeichnung auch als Einzeltermine gebucht werden.
  • An Feiertagen und Karneval findet der Unterricht nur nach Absprache statt und wenn genügend TeilnehmerInnen zusammenkommen. Sind sie als feste Kurstermine mitberechnet, werden sie bei mangelnder Teilnehmerzahl umgelegt auf einen Ersatztermin, oder es wird ersatzweise eine Teilnahme in anderen Kursen angeboten.

Rechtlicher Hintergrund

  • Die Feldenkrais-Methode und die angewandte Stimmphysiologie werden in Deutschland rein rechtlich als Lern-Methoden unterrichtet.
  • FeldenkraislehrerInnen und StimmpädagogInnen in selbständiger Tätigkeit unterliegen daher als Lehrende der Umsatzsteuerpflicht (19%), wenn sie nicht einen zusätzlichen festangestellten oder von der UsSt. befreiten Beruf ausüben.
  • In der Ausübung dieser Methoden können Sie eine Bewusstheit erlangen, Ihre Selbstorganisation optimieren und Ihre Körperintelligenz wecken. Dabei werden sich u.a. auch gesundheitliche und psychische Beschwerden, uneffektive oder hinderliche Bewegungs-Angewohnheiten, alltägliche Handlungsweisen und der Stimmgebrauch erheblich verbessern.
  • Trotzdem ersetzen die Feldenkrais & Stimmphysiologie Angebote in Gruppen- und Einzelunterricht aus gesundheitsrechtlicher und gesetzlicher Sicht nicht den persönlichen Kontakt zu Ihrer Haus- oder FachärztIn.